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Das Sakrament der Firmung

Ursprünglich gehört die Firmung zur Taufe dazu: Auch sie ist ein Sakrament, das den Beginn unseres Lebens mit Gott markiert. Sie „vollendet“ die Taufe. Der Bischof ruft den Heiligen Geist über die Firmlinge herab, legt ihnen die Hand auf und salbt sie mit Chrisam.

Chrisam kommt von dem griechischen Wort „Christus“ (hebr. „Messias“), was so viel heißt wie „der Gesalbte“. Die jungen Christen sollen in das christliche Leben und in die Kirche hineinwachsen. Sie sollen nun mit Hilfe der Gaben, mit denen sie der Heilige Geist ausrüstet, ihre Verantwortung in Kirche und Welt übernehmen.

 

Voraussetzungen

Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er

  • getauft sein

  • innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen

    • durch den Wunsch, gefirmt zu werden
    • durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
    • durch das Mitfeiern der Eucharistie
  • ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist.

 

Formales

  • Kinder, die das Gymnasium besuchen, werden meist am Ort des Schulbesuchs, in der 5. Klasse gefirmt,

  • alle anderen nehmen an der Firmung in Vohenstrauß teil, 6. Klasse.

  • Anmeldung im Pfarrbüro Leuchtenberg.

  • Teilnahme an den außerschulischen Gruppenstunden.

 

Firmpate

Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten: Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Auch die Voraussetzungen sind dieselben: Der Firmpate muss römisch-katholisch und gefirmt sein.

 

Die Taufe Die Buße Die Eucharistie Die Firmung Die Ehe Die Krankensalbung